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   BVerwG, 10.06.1986 - 1 WB 30.86   

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https://dejure.org/1986,7232
BVerwG, 10.06.1986 - 1 WB 30.86 (https://dejure.org/1986,7232)
BVerwG, Entscheidung vom 10.06.1986 - 1 WB 30.86 (https://dejure.org/1986,7232)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Juni 1986 - 1 WB 30.86 (https://dejure.org/1986,7232)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte örtliche Verwendung - Verpflichtung des zuständigen Vorgesetzten zur Versetzung eines Soldaten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 14.02.1978 - 1 WB 109.77

    Studiengangwechsel - Hochschulen der Bundeswehr - Beginn des Trimesters -

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1986 - 1 WB 30.86
    Der Soldat hat keinen Anspruch auf eine bestimmte örtliche Verwendung; über seine Verwendung hat vielmehr die personalführende Stelle nach ihrem Ermessen zu entscheiden (BVerwGE 63, 1, 2) [BVerwG 14.02.1978 - 1 WB 109/77].
  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1986 - 1 WB 30.86
    Das mit einem entsprechenden Antrag befaßte Gericht kann daher nur prüfen, ob der Vorgesetzte bei der Ablehnung eines Versetzungsbegehrens den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) oder ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 63, 210, 212 [BVerwG 27.03.1979 - 1 WB 193/78]; 73, 51 f. [BVerwG 30.07.1980 - 1 WB 57/78] m.w.H.).
  • BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 193.78

    Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Rechtliche

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1986 - 1 WB 30.86
    Das mit einem entsprechenden Antrag befaßte Gericht kann daher nur prüfen, ob der Vorgesetzte bei der Ablehnung eines Versetzungsbegehrens den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) oder ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 63, 210, 212 [BVerwG 27.03.1979 - 1 WB 193/78]; 73, 51 f. [BVerwG 30.07.1980 - 1 WB 57/78] m.w.H.).
  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 57.78

    Anfechtungsantrag - Antrag auf wehrdienstgerichtliche Entscheidung -

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1986 - 1 WB 30.86
    Das mit einem entsprechenden Antrag befaßte Gericht kann daher nur prüfen, ob der Vorgesetzte bei der Ablehnung eines Versetzungsbegehrens den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) oder ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 63, 210, 212 [BVerwG 27.03.1979 - 1 WB 193/78]; 73, 51 f. [BVerwG 30.07.1980 - 1 WB 57/78] m.w.H.).
  • BVerwG, 22.01.1980 - 1 WB 259.77

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1986 - 1 WB 30.86
    Beide Ermessensrichtlinien sind rechtlich unbedenklich (BVerwG Beschluß vom 22. Januar 1980 -1 WB 259/77).
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